Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragspartner:
Dachclean CO GmbH, FN 527892m
Herinterfeldstraße 7, 4050 Traun, AUSTRIA
E-Mail: office@dachclean.at
Webseite: https://www.dachclean.at
(im Folgenden “dachclean”genannt)
1. Geltungsbereich:
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten an dem Tag der Auftragserteilung gültigen Fassung für sämtlich Aufträge bzw. Verträge zwischen der dachclean und deren Kunden. Mit Annahme der Auftragsbestätigung der dachclean durch den Kunden erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden und sind diese daran gebunden.
1.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB wirksam, sofern es sich um ein beiderseitig unternehmensbezogenes (b2b) Geschäft handelt.
1.3. Soweit es sich um ein beiderseitig unternehmensbezogenes Geschäft handelt, bedürfen Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, der Schriftform und gilt dieses Formerfordernis auch für das Abgehen von der Schriftform als gültiges Formerfordernis. Die dachclean kennt überdies anderweitige AGB nicht an, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wurden.
2. Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt:
2.1. Sämtliche Leistungen, welche von der dachclean angeboten werden, finden sich unter anderem auf der Website dieser wider sowie auf Anfrage per E-Mail, Telefon oder Post, wobei diese Arbeiten des Gewerbes Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung (insbesondere- professionelle Reinigung von Dächern und Fassaden) sowie Arbeiten im Rahmen des Gewerbes Spengler (insbesondere Dachspenlgerarbeiten) anbietet.
2.2. Sämtliche Angebote der dachclean sind freibleibend und als unverbindlich zu verstehen. Angaben in Katalogen, Prospekten, etc sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird.
2.3. Der Kunde kann in schriftlich, elektronischer oder in sonstiger anderweitiger Form Anfragen an die dachclean richten und ein Angebot bzw. einen Auftrag an diese erteilen. Von der dachclean wird ein Angebot auf Basis des Kunden schriftlich ausgefertigt, welches der Kunde sorgfältig zu überprüfen hat und entsprechende Abweichungen oder Fehler gegenüber der dachclean zu rügen hat. Der Kunde kann das Angebot der dachclean durch Willenserklärung annehmen, wobei ein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien zustandekommt.
Die dachclean übermittelt den Kunden gegenständliche AGB mitsamt dem Angebot.
2.4. Nach Annahme des Kunden erhält dieser eine Auftragsbestätigung von der dachclean.
2.5. Die dachclean hält sich für etwaige nachträgliche vom Kunden gewünschte Änderungen oder Nachbestellungen und eine damit einhergehende Preisänderung vor.
3. Durchführung der Aufträge:
3.1. Die Vorgangsweise bei der Abarbeitung von Aufträgen obliegt ausschließlich der dachclean. Alle Angaben über die Besichtigungstermine und tatsächlichen Termine sind Absichtserklärungen und keine fixen Terminvereinbarungen.
Arbeiten im Freien können witterungsbeding verschoben werden. Dem Kunden erwachsen keine Ansprüche aus etwaigen Auftragsverzögerungen, welche von der dachclean nicht zu vertreten sind, insbesondere höhere Gewalt.
3.2. Die dachclean ist lediglich für den von ihr umfassten Auftrag verantwortlich, darüberhinausgehende Überprüfungen am Werk sind von dieser nicht zu verantworten. Die dachclean darf sich auf die fachliche Kompetenz der anderen Professionisten insbesondere Baumeister, Planer, Architekten und Dachdecker verlassen. Es ist keinerlei Überprüfung der Arbeit von bzw. Koordinierungsaufwand mit Dritten oder der Besuch von Baubesprechungen in der Kalkulation/im Angebot von dachclean enthalten. Falls diese Leistungen erwünscht/notwendig sind, erfolgt die Berechnung nach tatsächlichem Aufwand (Regie) unter sonstigem Verzicht der Einrede auf Warnpflicht.
3.3. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach wirtschaftlichen oder künstlerischen Kriterien und nach dem Stand der Technik.
4. Preise, Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen:
4.1. Der in der Auftragsbestätigung übermittelte Preis ist als unverbindlicher Kostenvoranschlag zu verstehen.
4.2. Nachdem der gegenständliche Auftrag von der dachclean abgewickelt wurde, wird dem Kunden eine Schlussrechnung ausgestellt. Hierbei wird insbesondere eine konkrete Kalkulation der tatsächlich aufgewendeten Arbeitsstunden und nicht vorab kalkulierbaren Kosten Bedacht genommen, welche nicht vorhersehbar bzw. kalkulierbar waren.
4.3. Die dachclean ist ebenso berechtigt über bereits erbrachte Teilleistungen Teilrechnungen zu legen, wenn dies aufgrund des Umfanges des Auftrages notwendig ist oder dies mit dem Kunden vereinbart wurde.
4.4. Die Rechnungen sind – soweit nicht anderes schriftlich ausdrücklich vereinbart wurde – mit Zustellung an den Kunden fällig und binnen sieben Tagen ab Erhalt an das auf der Rechnung angegebene Bankkonto der dachclean anzuweisen.
4.5. Bei Zahlungsverzug stehen der dachclean Verzugszinsen iHv 4 % (jährlich) zu. Weiters hat der Kunde entsprechende Mahngebühren, welche pauschal mit EUR 20,00 verrechnet werden, zu ersetzen. Ist darüber hinaus die Betreibung durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich, sind diese Kosten unter Anwendung des § 1333 Abs 2 ABGB (in der bei Eintritt des Verzuges gültigen Fassung) ebenfalls vom Kunden zu tragen, wobei ein anwaltliches Mahnschreiben unter Heranziehung des Rechtsanwaltstarifes jedenfalls als notwendige Betreibungsmaßnahme gilt, sowie dessen Kosten zu ersetzen sind.
5. Übernahme des Werks
5.1. Nach Fertigstellung/Beendigung der Arbeiten hat der Kunde die Möglichkeit, zu überprüfen, ob die Reinigung vertragsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt wurde, bevor die dachclean den Auftrag als erledigt abschließt
5.2. Verweigert der Kunde der Zustimmung der vertragsgerechten Erledigung der Reinigung unberechtigt ist nach Rechnungslegung der Betrag trotzdem fällig.
6. Schutz von Plänen und Unterlagen – Geheimhaltung
Von dachclean beigestellte Pläne/ technische Unterlagen/ Produktdatenblätter, müssen befolgt und an betroffene Professionisten weitergereicht, deren Einhaltung garantiert werden, bleiben jedoch geistiges Eigentum von dachclean. Technische Änderungen im Sinne des Fortschritts, der Produktverbesserung sowie Änderungen in Form und Farbe behält sich dachclean vor. Die Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Leistung, Farben, etc. sind Richtwerte, dienen der Orientierung und können unangekündigt geändert werden. Fotos, Zeichnungen oder Pläne sind symbolische Darstellungen und Verkaufshilfen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unserer sämtlichen Forderungen Eigentum von dachclean. Vor vollständiger Bezahlung ist dem Kunden eine Verpfändung der Ware oder Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf nicht gestattet. Bei Verarbeitung, Verbindung und/oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht dachclean das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren.
8. Gewährleistung und Garantie
8.1 Dem Kunden steht das gesetzliche Gewährleistungsrecht zu. Geringfügige Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung des gesamten Kaufpreises.
8.2. Ist der Kunde Unternehmer (b2b-Geschäft) hat dieser binnen 24 Stunden nach Übernahme des Werkes etwaige Mängel zu rügen. Widrigenfalls verliert dieser das Gewährleistungsrecht.
9. Storno
Die dachclean ist berechtigt bei Rohstoffmangel, Streik, höherer Gewalt, etc. (wenn dies nicht in die Sphäre der dachclean fällt) vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dem Kunden erwachsen daraus keine Ansprüche gegen die dachclean. Bisher erbrachte Leistungen können von der dachclean in Rechnung gestellt werden oder werden rückabgewickelt.
10. Rücktrittsrecht im Fernabsatz
10.1. Kunden, die Verbraucher im Sinn des österreichischen Fernabsatzgesetzes sowie des Konsumentenschutzgesetzes (Verbraucher) in der jeweils zum Tag der Bestellung gültigen gesetzlichen Fassung sind, können innerhalb von 14 Tagen ab Warenübernahme vom Kauf ohne Angabe von Gründen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage gelten.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Der Kunde ist für den Zugang der Rücktrittserklärung beweispflichtig, weshalb empfohlen wird, auf einen Zustellnachweis zu achten.
Die bloße Rücksendung der ungebrauchten Ware gilt nicht als ausreichende Rücktrittserklärung. Um das Rücktrittsrecht gültig auszuüben, bedarf es einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, den geschlossenen Kaufvertrag zu widerrufen.
Zur Unterstützung befindet sich auf dieser Homepage ein entsprechendes Rücktrittsformular, welches entsprechend abrufbar ist. Durch das Abschicken dieses Formulars wird der Kaufvertrag gültig widerrufen. Der Kunde erhält unmittelbar nach dem Abschicken des Formulars eine Bestätigungs-E-Mail. Es gilt jedoch auch jede anderweitige Rücktrittserklärung (etwa ein per Post übermitteltes Schreiben) als entsprechend gültige Erklärung.
10.2. Wird der abgeschlossene Kaufvertrag durch den Kunden als Verbraucher gültig widerrufen, werden vom Verkäufer alle Zahlungen des Kunden einschließlich allfälliger Lieferkosten innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs refundiert. Der Verkäufer bedient sich – sofern keine abweichende Regelung mit dem Kunden getroffen wurde – dabei desselben Zahlungsmittels, welches auch zur Zahlung der Ware verwendet wurde.
Der Verkäufer kann jedoch die Rückzahlung bis zum Rückerhalt der Ware bzw. bis zum Erhalt eines entsprechenden Nachweises über die Rücksendung (zum Beispiel Sendungsnummer der Post-Aufgabe) berechtigt verweigern.
10.3. Die Kosten der Rücksendung sind vom Kunden zu tragen und werden nicht durch den Verkäufer ersetzt.
Das Rücktrittsrecht besteht trotz Erwerbs im Wege des Fernabsatzes nicht:
10.3.1. Für Reinigungsarbeiten, die nach speziellen Kundenspezifikation getätigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Somit insbesondere bei Werkleistungen der dachclean über individuelle Reinigungen etc.
10.3.2. Bei Verträgen mit einem Warenwert von bis zu € 50,00;
10.3.3. Bei außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers geschlossenen Verträgen über Reinigungen, bei denen der Verbraucher das Kommen und die Dienste des Verkäufers zur Ausführung dieser Arbeiten ausdrücklich angefordert hat.
10.3.4. Die dachclean führt gegenständlichen Auftrag erst nach Ablauf des 14-tätigen Rücktrittsrecht durch bzw. wenn der Kunde die dachclean ausdrücklich vorab mit dem Auftragsbeginn ermächtigt. Der Verbraucher verliert hierbei jedoch sein Rücktrittsrecht.
10.4. Ein Rücktrittsrecht im b2b-Bereich besteht nicht.
11. Haftung
Die dachclean haftet für den Ersatz von grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden, welche im Zusammenhang mit dem Vertrag von ihm, seinen Mitarbeitern oder sonstigen dem Verkäufer zurechenbaren Erfüllungsgehilfen (z.B. Lieferanten oder Subunternehmer) verursacht werden. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Einschränkung nicht für Personenschäden. Die Haftung für fahrlässige Schäden wird für beide Seiten abbedungen.
12. Datenschutz
12.1. Zur Bearbeitung des Auftrages bzw. Abwicklung des Rechnungswesens werden die bei Abgabe des Anbotes vom Kunden bekannt gegebenen persönlichen Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie allenfalls Kontodaten auf Datenträgern gespeichert.
12.2. Aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (BAO) ist der Verkäufer verpflichtet, diese Daten zumindest sieben Jahre zu speichern.
12.3. Die Kundendaten werden – soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht – nicht an Dritte weitergegeben, außer in Fällen, in welchen dies zur Erfüllung der Bestellung notwendig ist.
13. Sonstiges
13.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, wobei bei Verbrauchern die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (z.B. IPRG, Rom-I VO) sowie das UN-Kaufrecht ebenfalls zur Anwendung gelangen, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
13.2. Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer bzw. um ein unternehmensbezogenes Geschäft (b2b) gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der oben angeführten Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.
13.3. Ist der Kunde Verbraucher, wird die Zuständigkeit jenes Gerichtes vereinbart, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden im Inland liegt.
13.4. In allen anderen Fällen gilt das sachlich zuständige Gericht in 4020 Linz, Österreich, als für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Kunden für zuständig vereinbart.